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Einwendungen - um gegen behördliche Beschlüsse vorzugehen
Der Rechtsbegriff der Einwendung ist jedoch auch anders anwendbar. Oft wird die er verwendet, wenn gegen behördliche Beschlüsse vorgegangen werden soll. Beispielsweise, wenn ein Planfeststellungsverfahren ausgelegt wird und die Bürger aufgefordert sind, ihre Einwände dagegen zu erheben. Diese muss immer fristgerecht erfolgen und ist meist Voraussetzung für eine eventuell anschließende Klage. Im Rahmen einer solchen Einwendung ist es erforderlich, dass der Einwendende alle Fakten und Argumente gegen das entsprechende Verfahren vorbringt. Denn nur die Argumente, gegen die er Einwände vorgebracht hat, sind nötigenfalls vor Gericht klagerelevant. Hat er nicht gegen alle Fakten eingewendet, können diese vor Gericht nicht berücksichtigt werden.
Pressemitteilung von Mitte März
Stellungnahme unserer Rechtsanwältin
Vorläufige Zulassung des Betriebs
Einwendung von Andy Gheorghiu
Einwendung von Christian als Vorlage
Sie darf gerne ganz oder teilweise unverändert oder verändert als Grundlage für die eigene Einwendung genutzt werden.
Beispiele Einwendungen
Einige von uns haben schon eine Einwendung formuliert und zur Verfügung gestellt.
Online-Portal der Planfeststellungsverfahren in Schleswig-Holstein
Reaktion und Widerspruch von Christian vom 26.07.2023
Sehr geehrter Herr Ministerialdirektor Dr. Steinberg,
Ihrem Antwortschreiben entnehme ich, dass eine Beschleunigung des Baus des landseitigen Terminals (östlich des Elbehafens) nach Ihrer Auffassung nicht realisierbar ist. Dem möchte ich entschieden widersprechen.Reaktionen auf die Resolution vom 25.05.2023
Antwort auf die Resolution vom 25.05.2023 des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz von Dr. Phillip Steinberg an unseren Bürgermeister.
Einwand Ost Terminal
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Wahrnehmung meiner Beteiligungsrechte im o.g. Planfeststellungsverfahren erhebe ich als persönlich Betroffener folgende Einwände gegen das Vorhaben „Neubau des German LNG-Terminals“ in Brunsbüttel. Als Anwohner möchte ich hiermit in Anbetracht der Nähe zum geplanten Neubau folgende Änderungen in die Planung mit einbringen…